Lexikon der Fachbegriffe
A
Ambulant Betreutes Wohnen (Bewo)
Ambulant betreutes Wohnen heißt, dass ich in meiner eigenen Wohnung noch nicht ganz alleine ohne Unterstützung leben kann. Betreuer kommen zu abgesprochenen Zeiten bei mir vorbei und helfen mir.
Anbieter
Zum Wohnen braucht man manchmal Hilfe oder Beratung. Die Personen, die die Hilfe oder Unterstützung gegen Bezahlung geben wollen, nennt man Anbieter. (Manchmal werden sie auch Träger oder Beratungsstelle genannt.).
Assistenz
Assistenz ist ein anderes Wort für Hilfe oder Unterstützung. Assistenz sagt man, wenn die Unterstützung gemeint ist, die derjenige, der Hilfe braucht, selbst bestimmt hat. Die Wörter Betreuung, Versorgung, Pflege werden auch von denen benutzt, die sich nicht um die Wünsche der Menschen kümmern, die sie unterstützen sollen.
B
Beratungsstelle
Wenn jemand Hilfe braucht, weiß man manchmal noch nicht genau, welche Hilfe gut ist, oder woher man die Hilfe bekommt. Es gibt Menschen, die sich sehr gut auskennen. Sie versuchen immer, die neusten Informationen zu haben. An diese Menschen kann man sich wenden. Sie arbeiten in Büros. Diese Büros heißen Beratungsstellen.
Betreuer
Ein Betreuer ist eine Person, die mir hilft, so wie ich das möchte.
Bezugsbetreuer
Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim leben, haben einen Betreuer als festen Ansprechpartner. Mit diesem Bezugsbetreuer können sie alle Dinge besprechen und planen.
Bewilligungszeitraum
Bewilligungszeitraum heißt, wie lange ich Geld für Hilfen bekomme.
E
Eingliederungshilfe
Dieses Wort steht im Sozialgesetzbuch und bedeutet: Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Unterstützung. Diese Unterstützung kann sich auf viele Bereiche beziehen: zum Beispiel auf die Arbeit, auf die Freizeitgestaltung und darauf, so selbständig wie möglich wohnen zu können.
F
Fachärztliche Stellungnahme
Mein Arzt schreibt auf, welche Behinderung auf mich zutrifft. Das nennt man fachärztliche Stellungnahme.
Fachleistungsstunde
Fachleistungsstunden sind die Stunden pro Woche, an denen ein Betreuer mich unterstützt und mir hilft. Der Landschaftsverband bezahlt den Betreuer dafür.
Fachliche Sicht
Jemand, der in einer Einrichtung für Menschen mir Behinderungen arbeitet und mich gut kennt, schreibt seine Einschätzung über mich auf. Meine Eltern oder gesetzliche Betreuer können auch gefragt werden. Das nennt man fachliche Sicht.
G
Gesetzlicher Betreuer
Ein gesetzlicher Betreuer übernimmt für mich ganz bestimmte Aufgaben. Zum Beispiel: Geld oder Postangelegenheiten regeln, zu Ämtern gehen oder mit mir zum Arzt gehen.
Gleichstellung
Früher wurden Menschen mit einer Behinderung schlechter angesehen als Menschen ohne Behinderung. Gleichstellung meint, dass alle Menschen gleich wertvoll sind und gleiche Rechte haben sollen.
Grundsicherung
Wenn ich aufgrund meiner (wesentlichen) Behinderung nicht genug Geld für Miete, Kleidung und Essen selbst verdienen kann, bekomme ich Geld vom Sozialamt. Das nennt man Grundsicherung. Um das Geld zu erhalten, muss ich einen Antrag stellen.
H
Heimmitwirkungsverordnung
In Wohnheimen ist festgelegt, dass die Heimleitung nicht einfach alles allein entscheiden kann. Wie die Bewohner dabei mitmachen können, ist durch ein Teil des Heimgesetztes (Heimmitwirkungsverordnung)geregelt. In jedem Heim muss es dazu einen Heimbeirat geben. In jeder Stadt gibt es eine Heimaufsicht, die man danach fragen kann, wenn es im Heim keinen Heimbeirat gibt.
Hilfeplankonferenz
Bei einer Hilfeplankonferenz werden Hilfepläne besprochen.
Es können folgende Leute dabei sein:
Mein Betreuer und/ oder meine Eltern
Ein Mitarbeiter des Landschaftsverbandes
Ein Vertreter der Stadt, in der ich lebe, ein Mitarbeiter der der KoKoBe
Einer, der im Wohnheim arbeitet
Einer, der im ambulant betreuten Wohnen arbeitet
Eine mir vertraute Person, die ich selbst aussuche
Die Fachleute reden in der Hilfeplankonferenz darüber wie viel Hilfe ich brauche. Wenn ich dabei sein will, kann ich selbst erklären, wobei ich Hilfe brauche und was ich alleine kann. Meine Eltern oder mein Betreuer können mich dabei unterstützen. Alle zusammen besprechen wir, wobei ich Hilfe brauche und wieviel. Ich bekomme in der Hilfeplankonferenz eine Antwort, wieviel Hilfe bewilligt wird und für wie viele Monate.
I
IHP
Wenn ich Unterstützung brauche bei der Arbeit, Zuhause oder in der Freizeit und diese Hilfen auch bekommen möchte, muss ich einen Fragebogen ausfüllen. Dieser Fragebogen heißt IHP. IHP ist eine Abkürzung für: Individueller (= mein eigener) Hilfeplan. In meinem Hilfeplan wird nach einem gemeinsamen Gespräch festgelegt, welche Hilfen ich brauche. Das wird aufgeschrieben und an den LVR geschickt. In einer Hilfeplankonferenz wird dann über Hilfen entschieden.
Inklusion
Menschen mit Behinderung sind einbezogen und akzeptiert in ihrer Umgebung. Sie gehören überall dazu. Das gilt für Schulen, Vereine, Sportgruppen usw.
Individualisierung
Damit ist gemeint, es müssen nicht alle das Gleiche machen, denken, fühlen oder das Gleiche bekommen. Jeder hat seine eigenen Wünsche und Vorstellungen. Wenn das berücksichtigt wird, spricht man von Individualisierung.
Integration
Menschen mit einer Behinderung werden dabei unterstützt, wie alle anderen auch zu leben. In normalen Wohnungen, mit Kontakt zu Menschen ohne Behinderung.
K
KOKOBE
KoKoBe steht für Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle. Die KoKoBe ist eine Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung.
Kostenträger
Das betreute Wohnen, der Platz in der Werkstatt und die Freizeitbegleitung kosten Geld. Wenn jemand mit Behinderung nicht genug Geld verdienen kann, muss meist das Sozialamt bezahlen. Dann trägt Sozialamt die Kosten dafür, ist damit Kostenträger. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist auch ein Kostenträger.
L
Leistung
Das, was ein Heim oder ein Betreuer oder eine Beratungsstelle für mich tut wird Leistung genannt. Diese wird für mich erbracht.
Leistungsangebot
Jeder Mensch mit Behinderung braucht eine andere Unterstützung. Damit die passende Unterstützung für jeden Einzelnen gefunden wird, muss jeder Anbieter sagen, was er genau geben will, z.B. Pflege oder Betreuung oder Therapie. Das nennt man dann das Leistungsangebot.
Leistungsbewilligung
Wenn jemand mit Behinderung Geldleistungen braucht, kann er einen Antrag stellen, damit die Kosten dafür bezahlt werden. Wenn der Kostenträger ja dazu sagt -meist in einem Brief-, ist das eine Leistungsbewilligung.
M
Mitwirkung
Mitwirkung bedeutet, dass Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner etwas zusammen besprechen und gestalten. Zum Beispiel organisieren sie Feste. Das Recht auf Mitwirkung in einem Heim erstreckt sich auf viele Bereiche. Es ist in der Heimmitwirkungsverordnung schriftlich festgelegt.
Mitbestimmung
In der Wohneinrichtung haben die Bewohnerinnen und Bewohner das Recht, bestimmte Dinge selber zu entscheiden. Sie können mitbestimmen, wie sie als Gruppe zusammenleben wollen.
P
Peer Counseling
Peer Counseling ist ein englisches Wort und bedeutet: Am besten kann Sie jemand beraten, der die gleichen Hilfen braucht, wie Sie. Der weiß nämlich, wie es Ihnen geht und was Ihnen fehlt. Das Wort kommt aus der Selbstbestimmt – Leben – Bewegung und berät nach dem Motto: Wir sind Experten in eigener Sache und wissen, was für uns gut ist.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget ist eine neue Art der Hilfe die ich beantragen kann. Am besten kann man persönliches Budget mit “mein persönliches Geld” übersetzen. Ich bekomme Geld vom Staat damit ich selbstbestimmt leben kann.
Q
Qualitätsstandard
Wie etwas beschaffen ist, nennt man Qualität. Damit die verschiedenen Mitarbeiter die Arbeit mindestens gleich gut machen, wird aufgeschrieben, wie eine Arbeit gemacht werden soll. Dann weiß der Kunde auch, was er bekommen kann. Die Beschreibung nennt man Qualitätsstandard.
QM-Handbuch
Manche Heime oder Betreuer oder Beratungsstellen beschreiben genau, wie gearbeitet wird und wer wofür verantwortlich ist. Diese Beschreibungen sind alle zusammen in einem Ordner aufbewahrt, den die Mitarbeitenden kennen müssen. Dieser Ordner heißt: Qualitätsmanagement-Handbuch – abgekürzt QM-Handbuch.
S
Schweigepflicht
In bestimmten Berufen dürfen Personen, das, was jemand ihnen sagt, anderen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis weitererzählen – z.B. ein Arzt, ein Priester, ein Rechtsanwalt, Therapeut, Betreuer oder Berater. Das nennt man Schweigepflicht.
Selbstbestimmung
Jeder Erwachsene hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, wie er leben will. Er hat auch das Recht, selbst zu bestimmen, was er tun will, wenn es anderen oder ihm selbst nicht schadet.
Selbstzahler
Ein Selbstzahler ist jemand, der seine Hilfen ganz oder teilweise mit seinem eigenen Geld bezahlt.
Soziale Beziehungen
Mit sozialen Beziehungen sind die Kontakte zu Personen in meinem sozialen Umfeld wie Familie, Schule, Arbeit, also Eltern, Geschwister, Kinder, Kollegen, Menschen in Glaubensgemeinschaften und in Sportvereinen usw. gemeint.
Sozialhilfegrundantrag
Den Sozialhilfegrundantrag muss ich ausfüllen, um Leistungen zu bekommen. Hier wird mein Einkommen eingetragen, aber auch, was ich gespart habe. Dieser Antrag wird dann mit dem Hilfeplan und der Fachärztlichen Stellungnahmen zum Landschaftsverband geschickt.
T
Tandemberatung
So nennen wir ein Beratungsangebot der KoKoBe. Bei der tandemberatung berät ein Mitarbeiter der KoKoBe gemeinsam mit einem Berater mit Behinderung. Damit erhalten Sie verschiedene Informationen, auch von Betroffenen. Oft sagt man dazu auch Peer Counceling. Das kommt aus der englischen Sprache und bedeutet gemeinsame Beratung.
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Sie haben das Recht überall dabei zu sein. Zum Beispiel haben Sie das Recht, in ihrer Freizeit etwas zu unternehmen und andere Menschen zu treffen.
Wir danken der KoKoBe Solingen für die Überlassung von Texten für das Lexikon.